Landwirtschaftsförderungen

Landwirtschaftliche Betriebsförderung

Für jede aktive Landwirtschaft mit einer Betriebsnummer welche den Betrieb in der Gemeinde Manning gemeldet hat, kann eine Förderung, gestaffelt nach Großvieheinheiten (GVE), lukriert werden.

90 € für Betriebe unter 5 GVE

140 € für Betriebe zwischen 5 und 10 GVE

190 € für Betriebe ab 10 GVE

Pro Betrieb ist nur ein Förderansuchen pro Jahr zulässig. Die Förderung muss bis zwischen 01.01. und 30.04. des Folgejahres für das abgelaufene Jahr angesucht werden. Eine Vorauszahlung für das kommende Jahr ist nicht zulässig. Dem Ansuchen ist ein schlüssiger Nachweis samt Jahresdurchschnittsberechnung über die Anzahl der GVE beizulegen. Ein zu spät einge-brachter Antrag kann nicht mehr berücksichtigt werden.


Zuschuss zur Hagelversicherungsprämie

Die Gemeinde gewährt jährlich einen 20%igen Zuschuss zur Hagelversicherung nach Vorlage der geleisteten Prämien (Polizze), jedoch höchstens € 120,00 pro aktiven landwirtschaftlichen Betrieb welcher sich innerhalb der Gemeinde Manning befindet. Die versicherten Flächen bzw. Gebäude müssen sich innerhalb im Gemeinde-gebiet von Manning befinden. Die Antragstellung hat im selben Jahr, wie die Prämienzahlung zu erfolgen.


 

Formulare