Familienförderungen

Geburtenförderung

Zur Geburt eines Kindes werden den Eltern nach der HWS-Anmeldung des Neugeborenen eine Dokumentenmappe, 20 Stk. Abfallsäcke (2 Rollen) und Gutscheine im Wert von € 50,00 durch die Gemeinde Manning überreicht. 

Bei Einsatz von Stoffwindeln (Nachweis erforderlich) werden anstelle der 20 Stk. Abfallsäcke € 160,00 am Steuerkonto gutgeschrieben.


Beilhilfe für Schulveranstaltungen

Für die Teilnahme an einer mindestens 3-tägigen schulischen Veranstaltung (Schikurs, Wienwoche, Landschulwoche etc.) während der Pflichtschuljahre (einschließlich 9. Schulstufe) gewährt die Gemeinde Manning den Eltern eines Kindes mit HWS in der Gemeinde Manning einen Zuschuss in Höhe von € 50,00. 

Pro Kind und Schuljahr kann diese Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden. 

Eine schriftliche Bestätigung der Schule über die Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung ist erforderlich. 

Die Förderung ist im Schuljahr der schulischen Veranstaltung zu beantragen.


Schulgeld 9. Schulstufe

Die Gemeinde Manning gewährt dem antragstellenden Elternteil für einen Pflichtschüler, der eine private Schule anstatt des Polytechnischen Lehrganges oder HAK/HTL besucht und für den Schulgeld bezahlt werden muss, eine finanzielle Unterstützung. 

Die Höhe dieser Förderung beträgt 100 % des Schulgeldes wobei als Obergrenze der errechne-te Durchschnittspflichtschulbeitrag der Polytech-nischen Lehrgänge in Schwanenstadt und Vöcklabruck festgelegt wird. 

Eine schriftliche Bestätigung der Schule über den Besuch sowie die Höhe des Schulgeldes ist dem Antrag beizulegen. Der Antrag hat in dem Jahr zu erfolgen, in welchem die 9. Schulstufe begonnen wird.